Flohmarktordnung

Veranstaltungsdauer: Samstag, 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
  1. Die Stände dürfen nur während der Aufbauzeit (Freitag 14:00 Uhr - 19:00 Uhr und Samstag 06:00 Uhr bis 8:00 Uhr) auf den ausgewiesenen Plätzen aufgebaut werden. Stände, die vor bzw. nach diesen Zeiten aufgestellt werden, werden vom Veranstalter entfernt.
  2. Verkauf auf den Parkflächen ist nicht gestattet.
  3. Vom Verkauf sind ausgeschlossen:
    a) Neuwaren f) Autozubehör
    b) Lebensmittel g) Kriegsspielzeug
    c) lebende Tiere und Pflanzen h) Waffen
    d) Pornographie i) Nationalsozialistisches Material
    e) Raubkopien  
  4. Kinder sind nicht mehr von der Standgebühr befreit.
  5. Die maximale Verkaufsflächentiefe beträgt beim lfdn. Meterpreis 80 cm. Bei tieferen Ständen werden bis 100cm Tiefe und pro Meter Breite zusätzlich 1,- Euro pauschal berechnet.
  6. Die Flohmarktverkäufer sind verpflichtet, den von ihnen verursachten Müll vom Gelände zu entfernen.
  7. Den Anweisungen des Ordnungs- und Parkplatzpersonals ist Folge zu leisten. Mißachtungen können zum sofortigen Platzverweis führen. Der Veranstalter behält sich rechtliche Schritte vor.
  8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter verursacht wurden.
  9. Auf dem Flohmarktgelände darf nicht campiert werden.
  10. Öffnungszeiten der Toiletten: Samstag, von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr.