Flohmarktordnung
Veranstaltungsdauer: Samstag, 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
- Die Stände dürfen nur während der Aufbauzeit (Freitag 14:00 Uhr - 19:00 Uhr und Samstag 06:00 Uhr bis 8:00 Uhr) auf den ausgewiesenen Plätzen aufgebaut werden. Stände, die vor bzw. nach diesen Zeiten aufgestellt werden, werden vom Veranstalter entfernt.
- Verkauf auf den Parkflächen ist nicht gestattet.
- Vom Verkauf sind ausgeschlossen:
a) Neuwaren |
f) Autozubehör |
b) Lebensmittel |
g) Kriegsspielzeug |
c) lebende Tiere und Pflanzen |
h) Waffen |
d) Pornographie |
i) Nationalsozialistisches Material |
e) Raubkopien |
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- Kinder sind nicht mehr von der Standgebühr befreit.
- Die maximale Verkaufsflächentiefe beträgt beim lfdn. Meterpreis 80 cm. Bei tieferen Ständen werden bis 100cm Tiefe und pro Meter Breite zusätzlich 1,- Euro pauschal berechnet.
- Die Flohmarktverkäufer sind verpflichtet, den von ihnen verursachten Müll vom Gelände zu entfernen.
- Den Anweisungen des Ordnungs- und Parkplatzpersonals ist Folge zu leisten. Mißachtungen können zum sofortigen Platzverweis führen. Der Veranstalter behält sich rechtliche Schritte vor.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter verursacht wurden.
- Auf dem Flohmarktgelände darf nicht campiert werden.
- Öffnungszeiten der Toiletten: Samstag, von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
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